Beratungsangebote
Als Berufsschule mit „sonderpädagogischer Aufgabe" haben wir zusätzliche Beratungsangebote mit folgenden Arbeitsschwerpunkten:
- sozialpädagogische Einzelberatung, Betreuung und Begleitung von SchülerInnen zur Überwindung von Problem- und Krisensituationen
- Beratung bei schulischen und persönlichen Konflikten und Krisen
- Unterstützung bei Lern- und Leistungsproblemen
- Schlichtung schulischer Konflikte (SchülerInnen – SchülerInnen oder SchülerInnen – LehrerInnen)
- Mobbing und Gewaltprävention
- Beratung von Schülern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei Suchtproblemen, Drogenkonflikten und Drogenmissbrauch
- Unterstützung bei der Auswahl von Hilfsangeboten
Angebot | Ansprechpartner | Raum | Sprechzeiten | Kontakt | |
Schulsozialarbeit | Frau Kummetz | A 106 | 08:00–15:00 Uhr |
293 627 639 |
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Schulsozialarbeit | Herr Schleußner | A 104 | 08:00–15:00 Uhr |
293 627 640 |
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Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH – Projekt Schulsozialarbeit an Berliner Schulen | Herr Krause | A 109 | 08:30–14:30 Uhr |
293 627 637 |
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Bildungsbegleiterin IBA |
Frau Berón de Astrada |
B 220 |
Nach Absprache |
0159 04382213 |
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Bildungsbegleiterin IBA |
Frau Frach |
B 218 |
Nach Absprache |
0176 10279719 |
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Bildungsbegleiterin IBA |
Frau Hübert |
B 220 |
Nach Absprache |
0176 10279683 |
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Bildungsbegleiterin IBA |
Frau Krecic |
B 220 |
Nach Absprache |
0176 10279714 |
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Bildungsbegleiter Inklusion |
Herr Kube |
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Nach Absprache |
219 658 64 |
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Bildungsbegleiterin IBA |
Frau Kusch |
B 218 |
Nach Absprache |
0176 10279711 |
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Bildungsbegleiter IBA |
Herr Sittner |
B 218 |
Nach Absprache |
0176 10279730 |
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Bildungsbegleiter IBA |
Herr Wöhrle |
B 218 |
Nach Absprache |
0176 10279703 |
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Koordination Bildungsbegleitung BIS e. V. |
Frau Krecic |
Winterfeldtstr. 25 |
0176 10279687 |
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Agentur für Arbeit |
Frau Gandré |
Nach Absprache |
0800 4555500 |
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Beratungslehrerin und Kontaktlehrerin für schulische Prävention |
Frau Burmeister Frau Tutschke |
A 207 |
Donnerstag |
293 627 614 293 627 60 |
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Kontaktlehrerin (Probleme mit Sexualität oder Geschlecht) |
Frau Schubert-Crone |
C 108 |
In den Schulpausen |
293 627 624 |
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Sinneswandel gGmbH – Arbeitsbereich Sprungbrett – Beratung für gehörlose und schwerhörige Personen |
Frau Springer |
Nach Absprache |
258 987 65 |
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Oberkommissar Hr. Roloff |
Nach Absprache |
46 64 55 10 41 |
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ZukunftPlus e. V. „BIQ-DB“ und „Einsteigen“ (Homepage) |
Herr Janetzky |
Nach Absprache |
0152 37513151 |
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Frau Guderian-Depis |
Nach Absprache |
297730522 0159 06404186 |
Für berufliche Schulen und Oberstufenzentren:
Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungszentrum für
berufliche Schulen und Oberstufenzentren
Externe Beratungsangebote
Nummer gegen Kummer – Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern und Sorgeberechtigte
Wir helfen kostenlos bei allen Fragen, Sorgen und Problemen.
ADAS – Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen
Unsere Antidiskriminierungsberatung unterstützt Sie dabei, sich gegen Diskriminierung zu wehren und Ihre Rechte einzufordern.
Finanzielle Hilfen
Abhängig von Ihrem Bildungsweg bestehen verschiedene Möglichkeiten, öffentliche Hilfen und Zuschüsse zur Finanzierung der Ausbildung in Anspruch zu nehmen. Die Antragstellung erfolgt nicht an der Schule, sondern z. B. bei den BAföG-Ämtern oder beim Arbeitsamt.
Auf unserer Homepage finden Sie dazu erste Informationen (Wer ist berechtigt für diese Unterstützung?, Wo muss ich den Antrag stellen?) und weiterführende Weblinks:
In akuten Problemlagen besteht außerdem die Möglichkeit, Beratung durch unsere Sozialpädagogen (siehe Sozialarbeit und Beratung) in Anspruch zu nehmen.
Cafeteria
Unsere Cafeteria befindet sich im Haus C des Schulgeländes in der Naglerstraße. Alle Schulangehörigen und Besucher sind hier herzlich willkommen!
Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
- Mittwochs geschlossen
Für die Speisengestaltung und Zubereitung sind in unserer Cafeteria unter Anleitung hauptsächlich Auszubildende der Berufsfachschule, die Sozialassistentinnen und Sozialassistenten verantwortlich. Aber auch andere Klassen, wie die Schülerinnen und Schüler der IBA-Lehrgänge und der DaF-Klassen (Deutsch als Fremdsprache) sind bei der Speisenherstellung involviert.
Dabei wird bei der Planung im Besonderen auf gesunde Ernährung, Vollwertigkeit und Frische geachtet sowie die Verwendung von Fair-Trade-Produkten bevorzugt.
Bei den Lerninhalten werden übergreifend und fortlaufend Aspekte einbezogen wie:
- Hygiene- und Sicherheitsvorschriften,
- Arbeiten nach ergonomischen Grundsätzen,
- nachhaltiges Denken und Handeln
- sowie die Entwicklung von Qualitäts- und Gesundheitsbewusstsein.
Darüber hinaus wird schon bei der Erstellung des Speiseplans versucht, die kulturelle Vielfalt der beteiligten Personengruppen zu berücksichtigen. Ziel ist es, das Verständnis füreinander zu fördern, Vertrauen zu bilden und damit ein soziales Klima des freundlichen und respektvollen Umgangs miteinander zu schaffen.
Schüler-BAföG
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann der Besuch von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 und von Fachschulen und Berufsfachschulen gefördert werden. Für die Förderung von Auszubildenden bestehen dabei allerdings Einschränkungen. Ausbildungen im dualen System können nicht nach dem BAföG gefördert werden; für diese kommt aber Berufsausbildungsbeihilfe in Betracht.
Welche Ausbildung ist förderungsfähig?
BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch weiterführender Bildungsstätten.
Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10,
- Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10,
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
- Höheren Fachschulen und Akademien,
- Hochschulen.
Voraussetzungen
Schüler/-innen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und „notwendig auswärts untergebracht" sind.
Schüler/-innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn
- von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte – z. B. wegen der Entfernung – nicht erreichbar ist,
- sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,
- sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – so genannte Ausbildungen im dualen System – können nicht nach dem BAföG gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.
Antragstellung in Berlin
(Stand: November 2020)
Für Berliner Schüler gibt es drei BAföG-Ämter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dem der oder die Auszubildende wohnt.
Zuständig sind
für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Amt für Ausbildungsförderung
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin
Telefon: 030/90291-0
Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Anträge zum Download, Stadtplan, Fahrverbindungen
für die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Treptow-Köpenick:
Bezirksamt Lichtenberg
Amt für Ausbildungsförderung
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Telefon: 030/90296-0
Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Stadtplan, Fahrverbindungen
für die Bezirke Pankow und Reinickendorf:
Bezirksamt Pankow
Amt für Ausbildungsförderung
Fröbelstraße 17, Haus 2
10405 Berlin
Telefon: 030/90295-5314
Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Stadtplan, Fahrverbindungen
BAföG-Antrag online ausfüllen
Seit November 2020 kann ein BAföG-Antrag auf www.bafoeg-digital.de online gestellt werden (berlin-bafoeg.de wurde deaktiviert).
Mit dem Antragsassistenten BAföG Digital wurde die elektronische Antragstellung verbessert. Antragstellende füllen nicht einfach über das Internet bereitgestellte Formulare online aus, sondern erhalten Zugang zu einem Online‐Tool, über das sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingeben. Ferner bekommen Sie Hilfestellungen bei Ihren Eingaben, um Fehler zu vermeiden und eine schnelle Bearbeitung durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu ermöglichen.
Wie der digitale Antragsassistent funktioniert, zeigt ein Erklärfilm auf BAföG Digital.
Wenn Sie über einen neuen Personalausweis mit eID-Funktion, Kartenlesegerät und Ausweisapp oder ein De-Mail-Konto verfügen, können alle Antragsunterlagen papierlos übermittelt und signiert werden.
Weitere Infos
- Zuständigkeiten der Schüler-BAföG-Ämter in Berlin: Service-Portal auf berlin.de
- Download von BAföG-Anträgen (Formularen): z. Zt. nur beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Merkblätter und Informationsbroschüre: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gewährt.
Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, zum Beispiel, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.
Nachfolgend werden nur die Grundsätze erläutert, weitere Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie bei der Arbeitsagentur und über die unten genannten Weblinks.
Quelle: Arbeitsagentur (www.arbeitsagentur.de, September 2013)
Voraussetzungen
Als Auszubildende/-r erhalten Sie eine BAB, wenn Sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Sie älter als 18 Jahre oder verheiratet (oder waren verheiratet) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch eine BAB erhalten, wenn sie zwar nicht bei Ihren Eltern, aber in der Nähe des Elternhauses leben.
Förderungsfähig sind eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Für die Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden sein. Unter bestimmten Umständen ist auch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme förderungsfähig (Anerkennung durch Arbeitsagentur).
Eine berufliche Ausbildung wird nur dann mit BAB gefördert, wenn Ihnen die erforderlichen Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts, für die Fahrkosten und die sonstigen Aufwendungen ("Gesamtbedarf") nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Auf den "Gesamtbedarf" wird im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung Ihr eigenes Einkommen, ebenso das Einkommen Ihrer Eltern und Ihres Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners angerechnet.
Höhe der Förderung
Die Arbeitsagentur ermittelt zunächst Ihren Gesamtbedarf. Dazu gehören der Grundbedarf für den Lebensunterhalt und die Miete, sowie der Bedarf für sonstige Aufwendungen, wie Fahrkosten, Berufskleidung oder Kosten der Kinderbetreuung. Für den Grundbedarf und die Miete sind Pauschalen (maximale Höhe) festgelegt.
Von diesem Gesamtbedarf werden das anzurechnende Einkommen des Auszubildenden, eines Ehe- oder Lebenspartners und der Eltern abgezogen.
Mit dem BAB-Rechner auf den Seiten der Arbeitsagentur können Sie überschlägig online prüfen, ob ein Förderungsanspruch besteht: http://babrechner.arbeitsagentur.de
Antragstellung
Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.
Im Internet stehen die Antragsvordrucke nicht zur Verfügung. Sie müssen einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Welche Arbeitsagentur für Sie zuständig ist, können Sie hier herausfinden: Dienststellen der Arbeitsagentur