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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

BABBerufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gewährt.

Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, zum Beispiel,  weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

Nachfolgend werden nur die Grundsätze erläutert, weitere Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie bei der Arbeitsagentur und über die unten genannten Weblinks.

Quelle: Arbeitsagentur (www.arbeitsagentur.de, September 2013)

Voraussetzungen

Als Auszubildende/-r erhalten Sie eine BAB, wenn Sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Sie älter als 18 Jahre oder verheiratet (oder waren verheiratet) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch eine BAB erhalten, wenn sie zwar nicht bei Ihren Eltern, aber in der Nähe des Elternhauses leben.

Förderungsfähig sind eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Für die Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden sein. Unter bestimmten Umständen ist auch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme förderungsfähig (Anerkennung durch Arbeitsagentur).

Eine berufliche Ausbildung wird nur dann mit BAB gefördert, wenn Ihnen die erforderlichen Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts, für die Fahrkosten und die sonstigen Aufwendungen ("Gesamtbedarf") nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Auf den "Gesamtbedarf" wird im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung Ihr eigenes Einkommen, ebenso das Einkommen Ihrer Eltern und Ihres Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners angerechnet.

Höhe der Förderung

Die Arbeitsagentur ermittelt zunächst Ihren Gesamtbedarf. Dazu gehören der Grundbedarf für den Lebensunterhalt und die Miete, sowie der Bedarf für sonstige Aufwendungen, wie Fahrkosten, Berufskleidung oder Kosten der Kinderbetreuung. Für den Grundbedarf und die Miete sind Pauschalen (maximale Höhe) festgelegt.

Von diesem Gesamtbedarf werden das anzurechnende Einkommen des Auszubildenden, eines Ehe- oder Lebenspartners und der Eltern abgezogen.

Mit dem BAB-Rechner auf den Seiten der Arbeitsagentur können Sie überschlägig online prüfen, ob ein Förderungsanspruch besteht: http://babrechner.arbeitsagentur.de

Antragstellung

Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.

Im Internet stehen die Antragsvordrucke nicht zur Verfügung. Sie müssen einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Welche Arbeitsagentur für Sie zuständig ist, können Sie hier herausfinden: Dienststellen der Arbeitsagentur


Weblinks

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